Mag. Angelika Putzenbacher
Ein Mikrochip dient der Kennzeichnung von Kleintieren und ist für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Das Einsetzen ist völlig schmerzfrei für Ihr Tier.
Ein Mikrochip ist ein Chip, der in etwa so groß ist wie ein Reiskorn, und Tieren – egal welcher Größe oder welcher Rasse – eingesetzt wird. Er dient als Kennzeichnung und ist in Österreich für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Gerne nehme ich das Einsetzen des Mikrochiptransponders in meiner Kleintierpraxis in Andorf für Sie vor.
Implantation des Mikrochips
Die Implantation des Mikrochiptransponders durch den Tierarzt ist völlig schmerzfrei und erfordert keine Betäubung des Tieres! Mikrochiptransponder bestehen aus einem elektronischen System, eingegossen in Glas, sind gewebsverträglich und können als Injektion unter die Haut des Tieres implantiert werden. Sie sind elektrisch inaktiv und senden keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer ablesbar.
Mikrochipnummern nach ISO-Norm bestehen aus 15 Ziffern, sind weltweit einmalig und stellen daher eine eindeutige Identifizierung sicher. Die Rückführung eines gefundenen Tieres zu seinem Besitzer im Fall des Entlaufens oder Diebstahls ist aber nur dann möglich, wenn die Mikrochipnummer in einer allgemein zugänglichen Datenbank gespeichert und ihre Abfrage für jedermann rund um die Uhr möglich ist.
Online-Registrierung und Online-Abfrage garantieren bei ANIMALDATA.COM sofortige und weltweite Sicherheit für registrierte Heimtiere. Die Bedienbarkeit in zehn Sprachen und die Verknüpfung mit 48 europäischen Mikrochipdatenbanken über EUROPET-NET und PETMAXX unterstützen die Suche im Ausland. Tierärzte und Tierheime überprüfen aufgegriffene Tiere, ob sie mittels Mikrochips gekennzeichnet sind, und ermitteln den Tierbesitzer unmittelbar durch Online-Abfrage bei ANIMALDATA.COM.
ANIMALDATA.COM ist ein Service der VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER KLEINTIERMEDIZINER.
Chip- und Registrierungspflicht für Hunde in Österreich
Seit 1. Jänner 2010 besteht in Österreich die amtliche Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung von Hunden. Welpen sind vor der Abgabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.
Wer seinen vierbeinigen Freund bereits elektronisch kennzeichnen und registrieren ließ, hat zwar bestmöglich vorgesorgt, um im Fall des Verlustes rasch wieder mit seinem Liebling vereint zu sein, muss aber eine Datenergänzung durchführen.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen nämlich die Meldung von zusätzlichen Daten vor, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Hundes noch nicht bekannt waren.